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M 588 - Motion Hauser Patrick und Mit. über die Errichtung eines Fonds zur Finanzierung der Massnahmen aus dem Klima- und Energiebericht

M 588 - Motion Hauser Patrick und Mit. über die Errichtung eines Fonds zur Finanzierung der Massnahmen aus dem Klima- und Energiebericht

Der Regierungsrat des Kantons Luzern wird beauftragt, die Finanzierung der Aufwendungen aus dem Klima- und Energiebericht mit den Mitteln eines im Jahre 2022 neu zu errichtenden und zu äufnenden Fonds verlässlich sicherzustellen. Der Fonds ist bis Ende 2050 befristet.

Der Regierungsrat des Kantons Luzern wird beauftragt, die Finanzierung der Aufwendungen aus dem Klima- und Energiebericht mit den Mitteln eines im Jahre 2022 neu zu errichtenden und zu äufnenden Fonds verlässlich sicherzustellen. Der Fonds ist bis Ende 2050 befristet.

Begründung:
Der Kanton Luzern hat aufgrund des Auftrages des Kantonsrates vom Juni 2019 einen Klima- und Energiebericht erstellt. Vor kurzer Zeit wurde hierzu eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Ergebnisse des Vernehmlassungsprozesses sind noch nicht vollumfänglich bekannt. Bereits heute ist aber klar, dass der finanzielle Aufwand für die Umsetzung der diversen Massnahmen aus dem Bericht beträchtlich sein und sich über den Zeitraum bis mindestens 2050 erstrecken wird. Es wird Aufwände mit einmaligem Investitionscharakter und wiederkehrende Kosten geben. Um die Umsetzung der Massnahmen und die gesetzten Ziele verbindlich erreichen zu können, müssen diese Ausgaben finanzierbar sein. Die FDP.Die Liberalen schlägt hierfür die Äufnung eines Klimafonds auf kantonaler Ebene vor. Dies erfolgt im Wissen darum, dass im Jahre 2008 im Rahmen der Finanzreform diverse Fonds, mit Unterstützung der FDP, abgeschafft wurden.

Der Fonds soll über Zuweisungen eines Anteils der Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) geäufnet werden. Zusätzlich können künftig weitere Mittel von der nationalen Ebene (z. B. Klimafonds des Bundes) sowie Mittel aus dem Kantonshaushalt zweckgebunden in diesen Fonds eingelegt werden. Ziel ist es, den Finanzbedarf der oben genannten Aufwendungen für jeweils zwei bis drei Jahre sicherzustellen. Nach jeweils fünf Jahren (erstmals 2027) soll das Finanzierungsmodell überprüft und, falls notwendig, justiert werden. Damit trägt die FDP der Bedeutung des Themas und der Tatsache Rechnung, dass es sich bei dem Unterfangen um ein Generationenprojekt handelt.

Für das Jahr 2022 soll der Anteil der Zuweisung der SNB-Gelder mindestens die erwarteten Aufwendungen der Jahre 2022 bis 2023 decken. In den Folgejahren sollen die Zuwendungen, nach Möglichkeit, degressiv ausgestaltet werden.

Frühestens per 31. Dezember 2040, aber spätestens per 31. Dezember 2050 ist der Fonds aufzulösen. Eventuell verbleibende Mittel sind in die ordentliche Rechnung des Kantons Luzern überzuführen.

Über den Fonds ist im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) und in der Jahresrechnung Rechenschaft abzulegen.

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