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Anfrage A 219 über Covid-19 und die Abfederung von wirtschaftlichen Kollateralschäden durch den Kanton Luzern

Anfrage A 219 über Covid-19 und die Abfederung von wirtschaftlichen Kollateralschäden durch den Kanton Luzern

In den letzten Wochen hat sich das Coronavirus (Covid-19) aus Asien bis in die Schweiz und auch in den Kanton Luzern ausgebreitet. Bund und Kantone haben Massnahmen gemäss der Pandemie-Planung umgesetzt. Verschiedene Faktoren wie Verbot von Grossveranstaltungen, Bewilligungspflicht für Veranstaltungen unter 1000 Personen, Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) usw. haben zu teils massiven Kollateralschäden in verschiedensten Wirtschaftsbereichen geführt. Ein Ende der negativen Entwicklung ist momentan noch nicht abzusehen. Ob von Bund und von den Kantonen noch weiter gehende Massnahmen ergriffen werden, bleibt abzuwarten. Diese rasche und äusserst dramatische Entwicklung, welche die, vor wenigen Tagen veröffentlichten, erfolgreichen Zahlen des Kantons Luzern zu Neuansiedlungen von Firmen und Schaffung von neuen Arbeitsplätzen im Zeitraum 2013 bis 2017 stark zu gefährden droht, gilt es nun mit geeigneten Massnahmen zu bremsen. Viele Arbeitsplätze und KMU sind durch diese Situation akut gefährdet.

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